Montag, 16. November 2009

Modul 3 - Anschaffung, Verwaltung

Was ist an der Beschaffung von Informatikmitteln in der Schule speziell?
Generell zählt man in der Schule mehr Benutzer pro Arbeitsgerät. Ausserdem ist die Vielfalt der Programme in Schulen höher als in der Industrie. Rückstellungen sind nicht möglich. Dies erfordert deshalb eine optimale Planung.

Planungshilfe Systembaukasten
Als Planungshilfe verwenden wir an unserer Schule den sogenannten "Systembaukasten".
Der Systembaukasten beinhaltet die in der Beschaffung von Informatikmitteln verbindlichen Vorgaben für die Produktekategorien
  • Hardward
  • Client-Software
  • Server-Software
  • Netzwerkkomponenten

Aufgrund von Kostenüberlegungen und Reduktion von Komplexität in der Bewirtschaftung werden im Systembaukasten Standardprodukte für die einzusetzenden Informatikmittel definiert. Dadurch lässt sich eine teilweise Bindung an Lieferanten nicht verhindern. Der Systembaukasten wird jährlich überarbeitet.
Die Produkte in den einzelnen Produktekategorien sind auf Grund ihrer technologischen Aktualität klassiert in:

  • Klassierung V: Vergangene Komponenten / Produkte, die für bestehende Umgebungen jedoch weiterhin verbindlich sind.
  • Klassierung A: Aktuelle Komponenten, die für alle laufenden Beschaffungen verbindlich sind. Werden ähnliche oder gleichwertige Produkte als verbindlich erklärt, stehen diese alternativ zur Auswahl.
  • Klassierzung Z: Zukünftige Komponenten, deren Planung und Beurteilung durch die Informatik noch im Gange ist.

Beispiel:

Soweit als möglich wird dadurch eine Standardisierung der Hardware, Software und der Betriebssysteme angestrebt. Dies erleichtert den Support enorm. Da wir an unserer Schule grundsätzlich nicht auf Dienstleistungen von Aussen angewiesen sind, erleichtert dies vorallem auch die Ausschreibung . Man muss bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht auf einen Supporter Rücksicht nehmen und kann sich so gezielt auf die politisch vertretbar billigste Variante konzentrieren.

Für "IT-Beschaffung und Unterhalt" führen wir ein Pflichtenheft. Grundsätzlich findet die Budgetierung in der Informatikkommission statt. Die Ausschreibung erfolgt dann über die Zentrale Informatikstelle.


Diskussionsrunde:
Informatikzimmer ja/nein
Server ja/nein

Wireless ja/nein
Microsoft / Open Office
Es wurde angeregt diskutiert. Pro und contra boten sich Parole. Das Fazit für mich:
Es ist ein Unterschied, ob ich an der Oberstufe oder der Primarschule unterrichte. Wir befinden uns auf dem Weg ins Netz. Der Webaccess wird immer wichtiger und der lokale Server wird an Bedeutung verlieren. Wireless ist eine wichtige Komponente. Sie wird aber das LAN wegen seiner Geschwindigkeit nicht so schnell verdrängen. Die Furcht vor Strahlung des häuslichen Wireless ist nicht mehr so präsent wie auch schon. Durch den von der Industrie gegebenen Standard Microsoft hat es Open Office, trotz seiner Vorzüge, schwer. Unser OZ ist ein ECDL-Testcenter. Microsoft ist so tief in der Wirtschaft verankert, dass praktisch nur ECDL-Tests mit Microsoft-Office-Programmen absolviert werden.

Beschaffung von Microsoft Lizenzen
Wir lösen jährlich den "SchoolAgreement Standard Vertrag" mit Microsoft für 107.- Fr.. Dabei ist bei den Lehrkräften der "Home Use" integriert. Ob wir auf das Angebot
Live@Edu eingehen werden, ist noch offen.

Softwareverteilung:
Die Aktualisierung der Software auf unseren Clients wird durch den WDS-Server gewährleistet. Der Windows Deployment Server stellt eine Komplettlösung zum Upload von Musterimages auf den Server sowie zum Verteilen von XP und Vista Images auf Workstations dar. Im Unterschied zum Server 2003 Windows Deployment Server enthält der Windows Deployment Dienst des Servers 2008 die Funktion des Multicastings. Damit können bei gleichbleibender Netzwerklast Hunderte von Workstations gleichzeitig deployed werden.
Windows Deployment Server erfordert
· Active Directory
· DHCP Server
· DNS Server
· NTFS Partition
Es läuft bei uns vorzüglich. Wenn Neuimplementierungen vorgesehen sind, gehe ich als Informatikverantwortlicher am Morgen ein bisschen früher zur Schule und starte die Schülerpc's, damit die Schüler dann auch ohne Wartezeit mit den PC's arbeiten können.


Benutzerverwaltung:
Grundsätzlich führen wir keine anonymen Konten. Dies bedeutet, dass jeder Schüler seinen persönlichen Account besitzt. Bei der Erstellung der Accounts arbeiten wir mit der Software "Netadmin 2007". Mit diesem Tool können die Konten von unseren ca. 250 Schülern in kurzer Zeit erstellt werden. Dies ist für uns eine riesige Arbeitserleichterung. Einzelne Mutationen im laufenden Jahr bearbeite ich direkt im Acitve Directory.

Dienstag, 20. Oktober 2009

Modul 2 Medienrecht & Ethik

Dr. Oliver Sidler hat uns in anschaulicher und lebendiger Art die anscheinend nicht so trockene Materie des Medienrechts vermittelt. Das Medienrecht setzt sich aus Teilen vom Radio- und Fernsehrecht, dem allgemeinen Medienrecht, dem Urheberrecht, dem Internetrecht, dem Telekommunikationsrecht und dem Informatikrecht zusammen.
Als Informatikverantwortlicher möchte ich aus dem breiten Fundus der Vorlesung die für mich relevanten Themen herausschälen.

Im Radio- und Fernsehrecht:
In diesem Bereich bin ich als Informatikverantwortlicher eigentlich nicht direkt betroffen.

Allgemeines Medienrecht:
Hier sind einige straf- und zivilrechtliche Aspekte der Informationsbeschaffung und -verbreitung zu beachten.
Der Grundsatz im Strafrecht "Nulla poena sine legem" oder anders gesprochen "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" trifft auch mich als Informatikverantwortlichen. Ich muss mich also informieren. Weiters interessieren mich meine Klienten. So hält das Strafrecht in seinen Grundlagen fest, dass Kinder unter 10 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren spezielle Behörden (Jugendanwaltschaft etc.) und dadurch spezifische Strafen erhalten. Es ist sogar Strafbefreiung möglich.
Verletzung des Schriftgeheimnisses scheint mir in diesem Teil ein wichtiger Punkt zu sein.
Art. 179 StGB besagt:"Wer, ohne dazu berechtigt zu sein, eine verschlossene Schrift oder Sendung öffnet, um von ihrem Inhalte Kenntnis zu nehmen, wer Tatsachen, deren Kenntnis er durch Öffnen einer nicht für ihn bestimmten verschlossenen Schrift oder Sendung erlangt hat, verbreitet oder ausnützt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft. "
Dateien dürfen von uns Informatikverantwortlichen also nur verschoben oder abgelegt, aber nicht ohne Einwilligung eingesehen werden. Bei Verdacht auf Verletzung des Strafrechts (Pornographie etc.) dürfen die Daten nicht eingesehen werden. Sie müssen an die verantwortliche Instanz weitergeleitet werden. Generell sollte die Handhabung der Daten in einer Nutzungsvereinbarung gegenseitig festgelegt werden. Ich möchte bereits jetzt all jenen danken, die für uns "Besitzlosen" Vorschläge auf dem Educanet2 ablegen.
Ein weitere Punkt bezüglich "Strafrechtliche Aspekte der Informationsveröffentlichung" sind die strafbaren Handlungen gegen Jugendschutz und Sittlichkeit. Gemäss Art. 135 StGB sind Gewaltdarstellungen (Brutaloverbot) sowie harte Pornographie (Art. 197 StGB) verboten. Bei "Weicher" Pornographie ist das Anbieten, Zeigen, Überlassen und Zugänglichmachen an Personen unter 16 Jahren verboten.
Auch hier werde ich als Lehrperson verpflichtet, bei Verdacht auf ein solches Delikt zu handeln.
Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz:
Gemäss Art. 28 ZGB "Schutz der Persönlichkeit" gilt:
Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.
Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist.
Jede Person besitzt auf
Recht am eigenen Bild
Recht am eigenen Namen
Recht an der eigenen Stimme
Recht am eigenen Wort
Aufgrund dieser Tatsache muss ich als Informatikverantwortlicher Rücksicht bei Veröffentlichung von Bildern oder Texten etc. nehmen. Ohne Rücksprache und Einwilligung der betroffenen Person oder ihrer Erziehungsverantwortlichen darf keine Veröffentlichung vorgenommen werden. Ganz speziell betrifft das die Homepages. Man kann bezüglich "Veröffentlichen von Personendaten auf Schulwebseiten" folgendes festhalten:
  • Informationen ohne Personenbezug sind kein Problem
  • Angaben über Schülerinnen und Schüler sind heikel und sollten so diskret und sparsam wie möglich veröffentlicht werden
  • Angaben über Lehrkräfte sind nur bezüglich der Schule anzugeben. Private Angaben sollten vermieden werden.
  • Angaben über Mitglieder von Schulbehörden sollten nicht privater Natur sein
  • Einsatz von Webcams sollte nicht stattfinden
  • Links sind gefährlich. Für den Inhalt, den man verlinkt, ist man haftbar.
Urheberrecht
In den folgenden Artikeln werden die wichtigsten Begriffe wie Werk, Werke aus zweiter Hand genauer beschrieben.
Werkbegriff; Art. 2. des Urheberrechts
  1. Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben.
  2. Dazu gehören insbesondere:
    a. literarische, wissenschaltiche und andere Sprachwerke;
    b. Werke der Musik und andere akustische Werke;
    c. Werke der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei, der Bildhauerei und der Graphik;
    d. Werke mit wissenschaftlichem oder technischem Inhalt wie Zeichnungen, Pläne, Karten oder plastische Darstellungen;
    e. Werke der Baukunst;
    f. Werke der angewandten Kunst;
    g. fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke;
    h. choreographische Werke oder Pantomimen.
  3. Als Werk gelten auch Computerprogramme
  4. Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.
Werke zweiter Hand; Art. 3 Urhberrecht
  1. Geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter, die unter Verwendung bestehender Werke so geschaffen werden, dass die verwendeten Werke in ihrem individuellem Charakter erkennbar bleiben, sind Werke zweiter Hand.
  2. Solche Werke sind insbesondere Übersetzungen sowie audiovisuelle und andere Bearbeitungen.
  3. Werke zweiter Hand sind selbständig geschützt.
  4. Der Schutz der verwendeten Werke bleibt vorbehalten.
Die Verwendung solcher Werke ist Alltag im Unterricht. Auch ein Aufsatz ist somit ein Werk und es liegt ein Urheberrecht vor.
Da ich momentan einen Medienserver aufsetze, war für mich die folgende Vereinbarung sehr wichtig.
Vergütungen:
GT7 erlaubt die folgenden Nutzungen. bzw. legt dafür die Vergütung fest:
  • das Kopieren ganzer geschützter Werke und Darbietungen ab Radio oder Fernsehen durch Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in der eigenen Klasse;
  • das Kopieren von Ausschnitten ab bespielten Ton- und Tonbildträgern durch Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in der eigenen Klasse;
  • das Kopieren ganzer geschützter Werke und Darbietungen ab Radio und Fernsehen durch schulinterne Mediatheken oder regionale/kantonale Medienstellen, um diese Aufzeichnungen für den schulischen Unterricht zur Verfügung zu stellen;
  • Das Aufführen geschützter Werke der nichttheatralischen Musik durch Schulangehörige im Schulunterricht oder klassenübergreifend (Musikvorträge, Schüler discos etc.)
Hiermit ist der Medienserver mit aufgenommenen Sendungen aus dem Fernsehen legalisiert.
An dieser Stelle möchte Dr. Oliver Sidler nochmals herzlich für seine Präsentation danken. Ich glaube, allen Teilnehmern ist irgendwie klar geworden, dass wir uns lange in einer Grauzone zwischen Recht und Unrecht bewegt haben und noch bewegen werden. Mir selber sind an diesem Tag viele graue Stellen weiss und greifbar geworden. Ich probiere dies auch im Team zu vermitteln. Bewegen wir uns weiter mit viel XM (xunda menschaverstand).

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Bearbeitung Informatikkonzept OSOR

Analyse Ist-Zustand und Informatikkonzept

Wir besitzen ein gut funktionierendes Hardware- und Softwarekonzept. Die kantonalen Vorgaben sind bestens erfüllt. In der Ebene der Infrastruktur, der Software, des Contents und des Supports sind auch keine Mängel zu erkennen. Pflichtenhefte sind vorhanden. Sicherheit im Netz ist garantiert. In der Ebene der Schulorganisation und Schulkultur können Verbesserungen vorgenommen werden. Klassenübergreifende Schulhausprojekte mit ICT-Integration, Orientierung über News im ICT - und Medienbereich im Teamzimmer oder in elektronischer Form fehlen. Im Bereich Weiterbildung, Ausbildung und Beratung findet man ein Weiterbildungskonzept. Für den ICT-Unterricht sind einheitliche Lehrmittel vorhanden. Sie können in Papierform oder elektronisch genutzt werden. Es stehen ebenfalls genügend Schülerarbeitsplätze zur Verfügung. Medienbildung als solche, insbesondere Risiken und Gefahren, Datenschutz, Urheberrecht etc. müssten vermehrt thematisiert werden.

Inputs für die Gestaltung des nächsten "Folgekonzepts"
  • Eine Einleitung, in der die IT-Infrastruktur begründet wird (Verweis auf den Lehrplan)
  • Der pädagogische Support ist im Informatikkonzept aufgeführt. Es muss jedoch eine Intensivierung der pädagogischen Nutzung stattfinden.
    Es genügt nicht, eine Software zu kennen. Es sollten auch Anwendungsmöglichkeiten im Unterricht vermittelt werden. Wenn "lehrergerechte" Unterlagen, d.h. pfannenfertig und unproblematisch in der Anwendung, vorhanden sind, wird sich auch eine intensivere Nutzung der ICT ergeben. Dazu könnten auch in Absprache mit der SL Ressourcen umgenutzt oder neue Zeitgefässe eröffnet werden.
  • Evaluation der "geplanten Umsetzungen"

ICT-Integration als Thema der Schulentwicklung

Gemäss dem 4-Phasenmodell von Juerg Fraefel (PHZH) "Zusammenhänge von ICT und Schulentwicklung" stehen wir in der sogenannten Integrationsphase mit folgenden Merkmalen:

  • systematische Sammlungen von Unterrichtsmaterialien und Links (Medienserver, Linkliste in der Homepage)
  • Medien zur Teamkommunikation (Intranet)
  • Schulhausprojekte mit ICT (Schülerzeitung, Schülerradio etc.)
  • schulhausinterner ICT Lehrplan (ECDL)
  • Elternarbeit zur Medienbildung (Homepage während Lagerbetrieb auf educanet2)

Folgende Punkte der Differenzierungsphase müssen in unserer ITC-Umgebung noch bearbeitet werden:

  • Nutzungsvereinbarung Schüler
  • "ICT-News"

Montag, 12. Oktober 2009

Meine Lernziele

Mein erster Lernzielkatalog

Hardwarebenutzung
  • Server 2008 bezüglich Aktiv Directory bis August 10 bedienen können
  • WDS-Server: Programme aktualisieren, neu implementieren können
  • Netboot: selber Images erstellen und aufspielen können
  • programmierbare Switches einrichten und bearbeiten

Software:
  • Windows 7 als Betriebssystem kennenlernen
  • Mit Netadmin Gesamtimport neuer Schüler, sowie Migrationen durchführen können
  • Revoca- und Educanet2-Konten für OZO selber einrichten

Support:
  • MNU: Neuer NXT-Baustein Einführungskurs